AGB

AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem 1. Januar 2019 für die Geschäftsbeziehungen zwischen Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio und den Kundinnen/ Kunden.

 

§ 2 Angebote

  1. Die Angebote von Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio sind freibleibend und unverbindlich.

 

§ 3 Terminvergabe, Behandlungen

  1. Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung geschäftsfähige Personen ab 18 Jahren.
  2. Für eine erfolgreiche Terminvergabe sind Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio wahrheitsgemäß Vor- und Nachname sowie die gesetzliche Meldeanschrift der Kundin/ des Kunden mitzuteilen.
  3. Vereinbarte Termine sind eine beiderseitige Willenserklärung und für beide Parteien bindend.
  4. Kann ein Termin seitens Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio aufgrund von höherer Gewalt nicht eingehalten werden, wird die Kundin/ der Kunde umgehend hierüber in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio ist in diesem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 4 Terminverzug durch den Kunden

  1. Terminabsagen sind, gleich aus welchen Gründen, mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich per WhatsApp ,SMS oder e-mail mitzuteilen. Im Fall einer nicht fristgerechten Terminabsage gilt Folgendes:
    I) Für Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Behandlungspreises an.
  2. Für Terminabsagen am selben Tag sowie bei Nichterscheinen der Kundin/ des Kunden zum vereinbarten Behandlungstermin ohne Absage fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% des Behandlungspreises an. Da die Behandlung erst mit Eintreffen der Kundin/ des Kunden bei Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio beginnt, gilt dies ebenfalls für Termine, die aufgrund einer Verspätung seitens der Kundin/ des Kunden von mehr als 20 Minuten nicht mehr stattfinden können, weil die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
  3. Die Ausfallgebühr entfällt, wenn die Einhaltung des Termins aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls der Kundin/ des Kunden nicht möglich ist und dies durch ein ärztliches Attest oder einen polizeilichen Bericht nachgewiesen werden kann.
  4. Für den Zeitpunkt bzw. die Rechtzeitigkeit der Terminabsage sind die Öffnungszeiten auf der Homepage maßgeblich.
  5. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht seitens des Kunden nicht.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste der Homepage (www.avantgarde-cosmetic.de/preise).
  2. Die Zahlungen für die von uns angebotene Dienstleistungen sind sofort nach der Behandlung zur Zahlung in bar fällig.
  3. In begründeten Fällen können Termine nur nach entsprechender Vorauszahlung vergeben werden.

 

§ 6 Gewährleistung

  1. Microblading-Behandlung: Da jeder Mensch über individuelle anatomische Voraussetzungen verfügt, können Mindest- und Höchstdauer, Grad der Verblassung und Hauttiefe der Pigmentierung sowie die für das gewünschte Ergebnis erforderliche Anzahl an Nachbehandlungen mit der Microblading-Methode nicht garantiert werden. Das endgültige Farbergebnis ist erst nach Abschluss des Heilungsprozesses erkennbar und kann je nach Hautbeschaffenheit variieren. Zudem ist es von einer Vielzahl weiterer Faktoren wie Stoffwechsel, UV-Konsum und Pflege abhängig. Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio verwendet für die Behandlung ausschließlich in Deutschland produzierte, schwermetallfreie und hochverträgliche Qualitätspigmente. Im Fall der Korrektur oder Auffrischung einer Fremdarbeit wird mangels Gewissheit über die vom Fremdpigmentierer verwendeten Pigmente keine Haftung für ein eventuell auftretendes Durchscheinen dieser Farben übernommen.
  2. Lashlifting-Behandlung: Da jeder Mensch über individuelle anatomische Voraussetzungen verfügt, können Eintritt, Intensität sowie Mindest- und Höchstdauer von Liftingeffekt und Färbung nicht garantiert werden.
  3. Eyeliner, Lippenpigmenterung- in sehr seltenen Fällen während oder nach einer Behandlung zu einer Farbveränderung oder einer Farbabstoßreaktion kommen kann und dass aufgrund der menschlichen Individualität des Körpers keine 100 prozentige Garantie auf das Ergebnis gegeben werden kann. In den ersten 7 Tagen ist die behandelte Hautpartie ca. 40% dunkler und ca 10-15% dicker. Die Farbannahme bzw. der Farbabstoß und dementsprechend das Ergebnis der Behandlung hängen von der individuellen Hautstruktur, dem Hautpigment sowie den Hautaufnahmeeigenschaften ab. Daher kann es in manchen Fällen notwendig sein die Behandlung mehrfach zu wiederholen bis da gewünschte Ergebnis erreicht worden ist. Bei Eyleiner, Lippen und Augenbrauen Pigmentierung können wir keine 100% Gleichmäßige Form/Konturen  garantieren, da unsere Gesicht/sowie Körperseitn unterschiedlich sind, sowie unser Haut wird sich mit dem Zeit auch noch ändern.( Gesicht ändert sich nach der Botox,Filler Unterspritzungen)
  4. Phiremoval- in sehr seltenen Fällen während oder nach einer Behandlung zu einer Farbveränderung oder einer Farbabstoßreaktion kommen kann und dass aufgrund der menschlichen Individualität des Körpers keine 100 prozentige Garantie auf das Ergebnis gegeben werden kann. Die Farbannahme bzw. der Farbabstoß und dementsprechend das Ergebnis der Behandlung hängen von der individuellen Hautstruktur, dem Hautpigment sowie den Hautaufnahmeeigenschaften ab. Daher kann es in manchen Fällen notwendig sein die Behandlung mehrfach zu wiederholen bis da gewünschte Ergebnis erreicht worden ist. Die erste Nachbehandlung findet 6 Wochen nach der Erstbehandlung statt.
  5. Microneedling/Plasma Behandlung – die Haut wird verletzt. Daher ist die angemessene Nachsorge der Haut notwendig um die komplikationslose Heilung der Haut sicherzustellen. Die unangemessene Hautpflege kann zu unangemessenen Behandlungsergebnissen führen. Da weder ein minimaler noch ein maximaler Zeitraum zum Erreichen des Ergebnisses festgelegt werden kann, gibt weder Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio eine Garantie.
  6. Beschwerden und Reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen nach letztem Behandlungstermin gemeldet werden. Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio verweist weiterhin auf die Kundeninformation zu Gewährleistung, Risiken und Nachsorge, die vor jeder Behandlung von der Kundin/ dem Kunden sorgfältig gelesen und unterschrieben werden muss. Sollte eine Reklamation nicht zur Zufriedenheit des Kunden bereinigt werden, kann dies auch von einer Schiedsstelle oder vor Gericht entschieden werden.

§ 7 Änderungsvorbehalte

  1. Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio behält sich zwischenzeitliche Änderungen in Art und Umfang der Behandlungen sowie der Preise vor.
  2. Bei Erscheinen neuer AGB bzw. einer neuen Preisliste auf der Homepage verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.

 

§ 8 Persönliche Daten und Privatsphäre

  1. Der Kunde versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Durchführung der geforderten Dienstleistung sind, wahrheitsgemäß an Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio weiterzugeben. Die Daten werden ggf. in schriftlicher gespeichert. Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und sie nicht ohne schriftliche Einwilligung der Kundin/ des Kunden an Dritte weiterzugeben.

 

§ 9 Gerichtsstand München

  1. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz von Avantgarde Tattoo&Cosmetic Studio

 

 

 

Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.